Allgemeine Reisebedingungen
Für die Buchungen einer Reise bei uns finden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 651a-651k BGB) sowie die hierzu ergangene Reisevertragsordnung Anwendung. Im übrigen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Hotel ZUGBRÜCKE Grenzau den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. An Ihre Anmeldung sind Sie für die Dauer von 4 Wochen gebunden. Für uns ist der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigt haben.
1.2 Der Anmelder erklärt in seiner Anmeldung ausdrücklich, dass er für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm vertretenen und in der Anmeldung aufgeführten Personen eintritt. Der Anmelder haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für deren Vertragsverpflichtungen wie er für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.1 Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, können wir leider auf die Zusendung einer Ausfallkostenrechnung nur verzichten, wenn wir das Zimmer anderweitig weitervermieten können. Das gleiche gilt, wenn Sie von Ihrer Reiseanmeldung innerhalb der Bindungsfrist von 4 Wochen zurück treten, unabhängig von der Frage, ob die Reise unsererseits schon bestätigt worden ist.
2.2 Die Entschädigung bei Reiserücktritt beträgt bei Einzelreisenden ab 30 Tagen vor Reiseantritt - bei Gruppenreisen ab 90 Tagen - 60% des Reisepreises. Sollten wir Ausfallkosten berechnen müssen, so erhalten Sie von uns einen Gutschein in gleicher Höhe, den Sie bei einem zukünftigen Aufenthalt einlösen können.
2.3 Die Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
2.4 Um Rücktrittskosten abzudecken, empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Ebenfalls wird der Abschluss einer Reisegepäckversicherung empfohlen.
3.1 Nicht in Anspruch genommene Leistungen im Rahmen eines Pauschalangebots können nicht vergütet werden. Wird ein Wellness-Plus-Guthaben nicht vollständig eingelöst, so besteht kein Recht auf Erstattung des Restbetrages.
4.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes.
4.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
5.1 Die vertragliche Haftung des Hotels Zugbrücke Grenzau für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
5.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen das Hotel Zugbrücke Grenzau aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis Euro 77.000,- je Kunde und Reise.
Veranstalter: Hotel Zugbrücke Grenzau GmbH
D-56203 Höhr-Grenzhausen • Tel: 02624-1050
Fax: 02624-105462
Stand 8/2005



