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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Banketten, Seminaren, Tagungen, etc., die Bereitstellung von Hotelzimmern sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Zimmer sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Der Gastaufnahmevertrag/Mietvertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.

5. Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

6. Als Übernachtungspreise für Tagungen ausgeschriebene Leistungen gelten für Veranstaltungen ab 8 Personen. Wird diese Zahl unterschritten (z. B. durch Abbestellung von Zimmern), so gelten die regulären Übernachtungspreise.

7. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag bis 11. 00 Uhr am Abreise tag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

8. Reservierte Funktionsräume stehen dem Veranstalter nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels.

9. Der Veranstalter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Räume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz Sorge zu tragen.

10. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

11. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels. Im übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

12. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Rechungsdatum ohne Abzug zahlbar.

13. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

14. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

15. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

16. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann oder ein Verstoß gegen oben
2. vorliegt.

17. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden ist bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. Bei späteren Um- bzw. Abbestellung von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und dazugehörigen Leistungen werden in Rechnung gestellt, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist:
bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin:
30 % der vereinbarten Leistungen
ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin:
60 % der vereinbarten Leistungen
Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

18. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Hotel 14 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

19. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

20. Bei gebuchten Arrangements können einzelne Positionen nicht abgemeldet bzw. gutgeschrieben werden. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

21. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.

22. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.

23. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

24. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel und sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.

25. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen
vorher mit dem Hotel abzustimmen.

26. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

27. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen schriftlich erfolgen.

28. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.

29. Es gilt deutsches Recht

30. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Veranstalter: Hotel Zugbrücke Grenzau GmbH
D-56203 Höhr-Grenzhausen
Tel: 02624-1050
Fax: 02624-105462
Stand 9/2003

 

 

 

 

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